Falls die Studien oder die Umstände nicht so wie erwartet verlaufen, denkst du womöglich daran, die Studienrichtung zu ändern, eine Anzahl Unterrichtsfächer fallen zu lassen oder die Studien abzubrechen. Was geschieht dann mit dem Kindergeld?
Du trägst dich aus und trägst erneut für eine andere Studienrichtung ein
- Du hattest vor der Austragung mindestens 27 StudienCredits (du erhieltst Kindergeld), du trägst dich sofort erneut ein und behältst für das vollständige akademische Jahr 27 StudienCredits bei. Die nicht-zurückgegebenen StudienCredits aus der alten Studienrichtung werden mitberechnet.(*)
Dein Kindergeld wird ohne Unterbrechung weitergezahlt.
rage dich jedoch vor dem Ende des Monats nach deiner Austragung erneut ein, sonst riskierst du zwei Monate oder mehr das Anrecht auf Kindergeld zu verlieren.
! Trage dich also so schnell wie möglich erneut wieder ein !
| Beispiele: |
- Elke trägt sich am 15. Dezember aus. Am 5. Januar trägt sie sich für eine andere Studienrichtung ein. Für das vollständige akademische Jahr hat sie 27 StudienCredits. Ihr Kindergeld wird weiterbezahlt.
- Patricia trägt sich am 15. Dezember aus. Sie trägt sich erst am 2. Februar 2009 für eine neue Studienrichtung erneut ein. Für das vollständige akademische Jahr hat sie 27 StudienCredits. Sie verliert ihr Anrecht auf Kindergeld für Januar und Februar 2009 (jeweils im Februar und März gezahlt).
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- Du hattest vor deiner Austragung weniger als 27 StudienCredits (du erhieltst kein Kindergeld); aber du trägst dich erneut ein und hast jetzt wohl für das vollständige akademische Jahr mindestens 27 StudienCredits. Die StudienCredits, die aus der alten Studienrichtung aufgenommen bleiben, zählen mit.(*)
Falls du dich zum ersten Mal vor 1. Dezember eintrugst, hast du ab Beginn des akademischen Jahres rückwirkend ein Anrecht auf Kindergeld. Trägst du dich nach 1. Dezember ein, dann hast du ab dem Datum deiner ersten Eintragung ein Anrecht auf Kindergeld und für alle Perioden, in denen du eingetragen warst.
| Beispiel: |
Karim trägt sich zum ersten Mal am 5. Oktober für 25 StudienCredits ein. Er trägt sich am 15. Dezember aus. Am 15. Dezember hat er bereits 20 StudienCredits aufgenommen. Er trägt sich am 16. Dezember für 7 zusätzliche StudienCredits ein. Er hat also für das vollständige akademische Jahr 27 StudienCredits. Er hat rückwirkend ein Anrecht auf Kindergeld für das vollständige akademische Jahr. |
- Du hattest vor deiner Austragung weniger als 27 StudienCredits, du trägst dich erneut ein, aber du hast für das vollständige akademische Jahr noch immer weniger als 27 StudienCredits ( Die StudienCredits, die aus der alten Studienrichtung aufgenommen bleiben,, zählen mit).
Du hast (nach wie vor) kein Anrecht auf Kindergeld.
(*) Falls du dich vor 1. Dezember austrägst, hast du meistens keine StudienCredits, die aufgenommen bleiben. Das Kindergeld muss nicht zurückgezahlt werden, aber du musst dich spätestens vor 31. Dezember erneut für 27 StudienCredits eintragen, um noch ein Anrecht auf Kindergeld zu haben.
Du lässt Unterrichtsfächer fallen
Du lässt eine Anzahl Unterrichtsfächer fallen und verminderst dadurch für das vollständige akademische Jahr deine StudienCredits bis unter 27.
Du hast ab dem Monat nach deiner Austragung kein Anrecht mehr auf Kindergeld. Falls du dich später zusätzlich einträgst und so doch 27 StudienCredits erreichst, hast du rückwirkend ein Anrecht auf Kindergeld, also auch für die Monate, in denen du keine 27 StudienCredits hattest.
| Beispiel: |
Gerd vermindert am 15. Dezember seine Anzahl StudienCredits auf 20. Er hat im Prinzip zuletzt für Dezember ein Anrecht auf Kindergeld. Am 5. März trägt er sich jedoch zusätzlich für 7 StudienCredits ein. Er erhält erneut Kindergeld, auch für die Monate, in denen er keine 27 StudienCredits hatte. |
Du trägst dich aus und trägst dich nicht erneut ein
Du trägst dich nicht erneut ein
Du erhältst ab dem Monat nach der Austragung kein Kindergeld mehr.
Falls du dich sofort als Arbeitsuchender beim ADG, der FOREM, Actiris oder der VDAB einträgst, kannst du noch als arbeitsuchender Schulabgänger Kindergeld erhalten.
| Beispiel: |
Bruno trägt sich am 15. Dezember 2008 aus. Ab 1. Januar 2009 hat er kein Anrecht mehr auf Kindergeld als Student. Falls er sich sofort als Arbeitsuchender einträgt, kann er jedoch weiter als Arbeitsuchender Kindergeld erhalten. |
Um zu erfahren, wieviel StudienCredits du aufgenommen hast, kannst du dich an das Sekretariat oder den Sozialdienst deiner Hochschule oder Universität wenden.
Die Kindergeldkasse ist via Hochschule/Universität über die Anzahl aufgenommener StudienCredits auf dem Laufenden.
TRAGE DICH SO SCHNELL WIE MÖGLICH ERNEUT ALS STUDENT AN EINER HOCHSCHULE ODER UNIVERSITÄT ODER ALS ARBEITSUCHENDER BEIM ADG, DER FOREM, Actiris ODER DER VDAB EIN!