Von 0 bis 25 Jahre: Anrecht auf Kindergeld ?
fr nl

Wer hat Anrecht auf Kindergeld  ?

Wer beantragt das Kindergeld?

Der Vater beantragt das Kindergeld.

Falls er kein Arbeitnehmer ist, beantragt die Mutter das Kindergeld. Wer arbeitslos, krank oder pensioniert ist, wird einem Arbeitnehmer gleichgestellt.

Für Selbständige besteht eine eigene Regelung (www.rsvz.be).

Wenn weder Vater noch Mutter Arbeitnehmer oder Selbstständiger ist, kann ein anderes Familienmitglied das Kindergeld beantragen. Dies kann der Partner des Vaters oder der Mutter sein, oder ein Großelternteil, Onkel oder Tante des Kindes, die im selben Haushalt wohnen. Ein (Halb)bruder oder eine (Halb)schwester des Kindes braucht jedoch nicht mit dem Kind im selben Haushalt zu leben.

Wer erhält das Kindergeld?

Falls sie im Haushalt lebt, erhält die Mutter das Kindergeld. Sonst die Person, die das Kind erzieht.

Bei einem Kind, das in eine Einrichtung untergebracht ist, erhält die Einrichtung 2/3 des Kindergeldes. Die Mutter oder die Person, die das Kind vor der Unterbringung erzog, erhält 1/3. Dieser letzte Betrag kann auch auf ein Sperrkonto auf Namen des Kindes gezahlt werden.

Ab dem Alter von 16 Jahren kann das Kind auch selbst sein Kindergeld erhalten, wenn es offiziell allein lebt. Für mehr Informationen: Familiäre Lage

Für welche Kinder?

Ein Arbeitnehmer hat Anrecht auf Kindergeld

  • für seine Kinder und die seines Ehepartners,
  • für die Kinder seines Ex-Ehepartners und seines Partners, wenn die Kinder zu seinem Haushalt gehören,
  • für seine (Ur)Enkel und die seines Ehepartners, seines Ex-Ehepartners und seines Partners, wenn die Kinder zu seinem Haushalt gehören,
  • für die Kinder die ihm oder seinem (Ehe)Partner durch den Richter oder den Staat anvertraut wurden,
  • für seine (Halb)Geschwister,
  • für die Kinder seiner (Halb)Geschwister, wenn die Kinder zu seinem Haushalt gehören.

Besteht keine familiäre Beziehung zwischen Ihnen und einem Kind in Ihrem Haushalt, dann können Sie beim Föderalen Öffentlichen Dienst Soziale Sicherheit beantragen, trotzdem Kindergeld zu erhalten. Ihre Kindergeldkasse wird Ihnen dabei helfen können.

Bedingungen?

Es gibt keine Bedingungen für Kinder von 0 bis 18 Jahre: sie erhalten Kindergeld bis zum 31. August des Jahres in dem sie 18 werden.

Von 18 bis 25 gibt es Bedingungen:

  • der Jugendliche muss eine schulische oder berufliche Ausbildung folgen,
  • und kann nur begrenzt arbeiten, ein berufliches Einkommen haben oder Sozialleistungen erhalten.

Und wenn ein Kind eine Behinderung hat?

Ein Kind mit Behinderung kann Kindergeld bis 21 Jahre erhalten. Außerdem kann es Anrecht auf einen Zuschlag haben.

Behinderte, die am 1. Juli 1987 schon 21 Jahre alt waren und damals Kindergeld erhielten, können auch nach ihrem 25. Kindergeld erhalten.

Und wenn ein Kind vermisst wird?

Für vermisste Kinder kann weiterhin Kindergeld gezahlt werden (einschließlich der eventuellen Zuschläge) und dies bis zu 5 Jahre nach ihrem Verschwinden.

Das Kindergeld wird der Person ausgezahlt, die das Kindergeld vor dem Verschwinden des Kindes erhielt.

Ihre Kindergeldkasse informiert Sie gerne.

Und wenn ein Kind entführt wurde?

Für ein Kind, das entführt wurde, wird weiterhin Kindergeld gezahlt. Wegen der Entführung muss bei der Polizei oder beim Gericht Anzeige erstattet sein.

Das Anrecht auf Kindergeld endet am 31. August des Jahres, in dem das Kind 18 wird.

Wer erhält das Kindergeld?

  • der Elternteil, der es vor der Entführung erhielt,
  • oder der andere Elternteil,
  • oder eine andere Person, die das Kindergeld vor der Entführung erhielt.

Die Person, der das Kindergeld gezahlt wird, darf nicht an der Entführung beteiligt gewesen sein und muss in Belgien wohnen.

Ihre Kindergeldkasse informiert Sie gerne.