Wer beantragt das Kindergeld?
Der Vater beantragt das Kindergeld.
Falls er kein Arbeitnehmer ist, beantragt die Mutter das Kindergeld.
Wer arbeitslos, krank oder pensioniert ist, wird einem Arbeitnehmer
gleichgestellt.
Für Selbständige besteht eine eigene Regelung (www.rsvz.be).
Wenn weder Vater noch Mutter Arbeitnehmer oder Selbstständiger
ist, kann ein anderes Familienmitglied das Kindergeld beantragen.
Dies kann der Partner des Vaters oder der Mutter sein, oder ein
Großelternteil, Onkel oder Tante des Kindes, die im selben
Haushalt wohnen. Ein (Halb)bruder oder eine (Halb)schwester des
Kindes braucht jedoch nicht mit dem Kind im selben Haushalt zu leben.
Wer erhält das Kindergeld?
Falls sie im Haushalt lebt, erhält die Mutter das Kindergeld.
Sonst die Person, die das Kind erzieht.
Bei einem Kind, das in eine Einrichtung untergebracht ist, erhält
die Einrichtung 2/3 des Kindergeldes. Die Mutter oder die Person,
die das Kind vor der Unterbringung erzog, erhält 1/3. Dieser
letzte Betrag kann auch auf ein Sperrkonto auf Namen des Kindes
gezahlt werden.
Ab dem Alter von 16 Jahren kann das Kind auch selbst sein Kindergeld
erhalten, wenn es offiziell allein lebt. Für mehr Informationen:
Familiäre Lage
Für welche Kinder?
Ein Arbeitnehmer hat Anrecht auf Kindergeld
- für seine Kinder und die seines Ehepartners,
- für die Kinder seines Ex-Ehepartners und seines Partners,
wenn die Kinder zu seinem Haushalt gehören,
- für seine (Ur)Enkel und die seines Ehepartners, seines
Ex-Ehepartners und seines Partners, wenn die Kinder zu seinem
Haushalt gehören,
- für die Kinder die ihm oder seinem (Ehe)Partner durch den
Richter oder den Staat anvertraut wurden,
- für seine (Halb)Geschwister,
- für die Kinder seiner (Halb)Geschwister, wenn die Kinder
zu seinem Haushalt gehören.
Besteht keine familiäre Beziehung zwischen Ihnen und einem
Kind in Ihrem Haushalt, dann können Sie beim Föderalen
Öffentlichen Dienst Soziale Sicherheit beantragen, trotzdem Kindergeld
zu erhalten. Ihre Kindergeldkasse
wird Ihnen dabei helfen können.
Bedingungen?
Es gibt keine Bedingungen für Kinder von 0 bis 18 Jahre: sie erhalten
Kindergeld bis zum 31. August des Jahres in dem sie 18 werden.
Von 18 bis 25 gibt es Bedingungen:
- der Jugendliche muss eine schulische oder berufliche Ausbildung
folgen,
- und kann nur begrenzt arbeiten, ein berufliches Einkommen haben
oder Sozialleistungen erhalten.
Und wenn ein Kind eine Behinderung hat?
Ein Kind mit Behinderung kann Kindergeld bis 21 Jahre erhalten.
Außerdem kann es Anrecht auf einen Zuschlag
haben.
Behinderte, die am 1. Juli 1987 schon 21 Jahre alt waren und damals
Kindergeld erhielten, können auch nach ihrem 25. Kindergeld
erhalten.
Und wenn ein Kind vermisst wird?
Für vermisste Kinder kann weiterhin Kindergeld gezahlt werden (einschließlich
der eventuellen Zuschläge) und dies bis zu 5 Jahre nach ihrem Verschwinden.
Das Kindergeld wird der Person ausgezahlt, die das Kindergeld vor
dem Verschwinden des Kindes erhielt.
Ihre Kindergeldkasse
informiert Sie gerne.
Und wenn ein Kind entführt wurde?
Für ein Kind, das entführt wurde, wird weiterhin Kindergeld gezahlt.
Wegen der Entführung muss bei der Polizei oder beim Gericht Anzeige
erstattet sein.
Das Anrecht auf Kindergeld endet am 31. August des Jahres, in dem
das Kind 18 wird.
Wer erhält das Kindergeld?
- der Elternteil, der es vor der Entführung erhielt,
- oder der andere Elternteil,
- oder eine andere Person, die das Kindergeld vor der Entführung
erhielt.
Die Person, der das Kindergeld gezahlt wird, darf nicht an der
Entführung beteiligt gewesen sein und muss in Belgien wohnen.
Ihre Kindergeldkasse
informiert Sie gerne.