Adoptiveltern haben die gleichen Rechte wie alle Eltern.
Der Vater beantragt die Adoptionsbeihilfe. Falls er kein Arbeitnehmer
(oder arbeitslos, krank oder invalide) ist, stellt die Mutter den
Antrag. Falls beide Adoptierende gleichgeschlechtlich sind, stellt der Älteste (Arbeitnehmer) den Antrag auf Prämie.
Für Selbständige besteht eine eigene Regelung: www.rsvz.be
Ist weder der Vater noch die Mutter Arbeitnehmer oder Selbständiger,
kann der Föderale Dienst für Soziale Sicherheit eine Ausnahme zu
dieser Regel gewähren. Ihre Kindergeldkasse
erteilt Ihnen gerne die nötigen Informationen.
Für eine Adoption in Belgien muss beim Gericht ein Antrag
auf Adoption eingereicht werden.
Für eine Adoption eines minderjährigen Kindes im Ausland:
- muss im Ausland eine Adoptionsurkunde unterzeichnet worden sein,
- muss das belgische Gericht die Eignung zur Adoption festgestellt haben.
Für eine Adoption eines volljährigen Kindes im Ausland muss im Ausland eine Adoptionsurkunde unterzeichnet worden sein.
Das Kind muss Anrecht auf Kindergeld haben: Von
0 bis 25 Jahre: Anrecht auf Kindergeld?
In Belgien darf noch keine Geburtsbeihilfe für dieses Kind bezahlt
worden sein, weder dem/der Adoptierenden noch dem (Ehe)Partner.
Die Adoptionsbeihilfe wird dem Adoptierenden ausgezahlt. (Ehe)partner,
die ein Kind gemeinsam adoptieren, bestimmen selbst wer die Beihilfe
erhält.
Falls sie nichts beschließen oder es Uneinigkeit gibt, wird die Beihilfe gezahlt:
- an die Frau, falls die Partner unterschiedlichen Geschlechts sind,
- an den Ältesten, falls beide (Ehe)partner gleichgeschlechtlich sind.