Die ZFA als Kindergeldkasse...
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Garantiertes Kindergeld - für Ausländer

Sie erhalten für die Kinder in ihrem Haushalt kein Kindergeld? Weder aufgrund einer belgischen, ausländischen oder internationalen Regelung? Dann können Sie garantiertes Kindergeld beantragen.

Bedingungen für den Antragsteller

  • entweder in Belgien geboren sein;

  • oder (Kinder haben, die) Staatsangehöriger eines Landes sein, in dem die Europäischen Richtlinien der Sozialen Sicherheit Anwendung finden: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Schweiz, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und Zypern;

  • oder (Kinder haben, die) Staatsangehöriger eines Landes sein das die Europäische Sozial-Charta ratifiziert hat: Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kroatien, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, San Marino, Serbien, die Türkei, die Ukraine, und im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung sein;

  • oder (Kinder haben, die) anerkannter Flüchtling oder Staatenloser sein;

  • oder aufgrund des Gesetzes vom 22. Dezember 1999 regularisiert sein;

  • oder der belgischen Schulpflicht unterworfen sein;

  • oder seit mindestens 4 Jahren ununterbrochen in Belgien leben und im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung sein.
    (Der Föderale Dienst für Soziale Sicherheit kann eine kürzere Frist genehmigen. Falls für ein Kind eine kürzere Periode gewährt wird, gilt die Sondergenehmigung zur Aufenthaltsdauer auch für alle später geborene oder in den Haushalt aufgenommene Kinder. Die ZFA-ONAFTS informiert Sie gerne.)

Außerdem müssen Sie das Eingliederungseinkommen oder das garantierte Einkommen für Pensionierte erhalten, oder nur über geringe Einkommen verfügen.

Welche Einkommen?

Löhne, Pensionen und Renten, Berufseinkommen als Selbständiger, Nebenverdienste, Behindertenbeihilfen, Studienbörsen, Erbschaften, finanzielle Unterstützung durch Privatpersonen, Erträge aus Geldanlagen, Einkommen aus Häuservermietung, Alimente, usw.

Höchstbetrag pro Quartal?

Für einen Haushalt mit 1 Kind € 3.904,86
  Haushalt mit 2 Kindern € 4.685,83
  Haushalt mit 3 Kindern € 5.466,80
  Haushalt mit 4 Kindern € 6.247,78
  Haushalt mit 5 Kindern € 7.028,75
  Haushalt mit 6 Kindern € 7.809,72

Hierbei zählen alle Kinder des Haushaltes mit, auch jene für die eine andere Institution Kindergeld zahlt.

Die Beträge gelten ab 01. Mai 2011.

Für welche Kinder?

  • Die Kinder müssen offiziell beim Antragsteller leben, oder der Antragsteller muss für mehr als die Hälfte für ihren Lebensunterhalt aufkommen.
  • Die Kinder müssen Blutsverwandte des Antragstellers bis zum 3. Grad sein (Kinder, Enkel, Urenkel, Geschwister, Neffen und Nichten), oder Kinder des (Ehe)partners oder des geschiedenen Ehepartners sein, oder seit mindestens 5 Jahren in Belgien wohnen. Der Föderale Dienst für Soziale Angelegenheiten kann eine kürzere Frist genehmigen. Die ZFA-ONAFTS informiert Sie gerne.
  • Kinder die nicht die belgische Staatsangehörigkeit haben, müssen im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung sein.

Untergebrachte Kinder?

Für Kinder, die in eine Pflegefamilie oder eine Einrichtung untergebracht worden sind, wird kein garantiertes Kindergeld gezahlt.

Die Person, die das garantierte Kindergeld unmittelbar vor der Unterbringung des Kindes in eine Einrichtung erhielt, erhält eine Pauschale. Diese Person muss jedoch weiterhin engen Kontakt zum Kinde haben.

Der Föderale Dienst für Soziale Angelegenheiten kann jedoch in bestimmten Fällen beschließen, dass die garantierte Geburtsbeihilfe für ein untergebrachtes Kind gezahlt wird. Die ZFA-ONAFTS informiert Sie gerne.

Kinder mit einer Behinderung?

Für Kinder mit einer Behinderung gibt es eine spezielle Regelung: Siehe Behindertes Kind und kein Kindergeld?

 

Haushalte mit garantiertem Kindergeld erhalten mindestens alle 3 Jahre den Besuch eines Delegierten der ZFA-ONAFTS.