Für wen?
Ein Student unter 25 Jahre kann Anrecht auf Kindergeld haben für
Kinder, die in seinem Haushalt leben.
Der Föderale Dienst für Soziale Angelegenheiten kann das gleiche
Anrecht bis 27 Jahre verleihen. Die ZFA-ONAFTS informiert Sie gerne.
Siehe: Von 0 bis 25 Jahre: Anrecht
auf Kindergeld?
Wenn sie im Haushalt lebt, erhält die Mutter das Kindergeld, sonst
die Person, die das Kind erzieht.
Für welche Kinder?
Der Student hat Anrecht auf Kindergeld für
- seine Kinder und die seines (Ehe)Partners
- die Kinder seines Ex-Ehepartners
Die Kinder müssen zum Haushalt des gehören.
Lehrlinge und Praktikanten ab 18 Jahre mit einem Praktikantenvertrag
oder einem Vertrag über Berufseingliederung werden einem Arbeitnehmer
gleichgestellt, Siehe: Wer hat
Anrecht auf Kindergeld?
Bedingungen?
Wo beantragen?
Das Antragsformular erhalten Sie bei ZFA-ONAFTS. Kontaktieren Sie die Dienststelle in der Provinz, in der Sie wohnen.
Was und wie viel?
Geburtsbeihilfe: Siehe Eine
Geburt steht bevor: Anrecht auf Geburtsbeihilfe?
Adoptionsbeihilfe: Siehe Ein
Kind adoptiert: Anrecht auf Adoptionsbeihilfe?
Kindergeld: Siehe Von
0 bis 25 Jahre: Anrecht auf Kindergeld, Höhe des Kindergeldes?
Zuschlag für Kinder mit einer Behinderung: Siehe
Kind mit einer Behinderung: Anrecht
auf einen Zuschlag?
Erhöhtes Waisenkindergeld:
Wenn der Student verstirbt, kann der überlebende Elternteil erhöhtes
Waisenkindergeld für die Kinder erhalten, die er erzieht. Am Sterbetag
muss der Student die Bedingungen erfüllt haben, um als Student Anrecht
auf Kindergeld zu haben.
Wenn der überlebende Elternteil wiederheiratet oder mit jemandem
zusammenlebt, kann er kein erhöhtes Waisenkindergeld mehr erhalten.
Auch wenn eine andere Person Anrecht auf Kindergeld für dieses Kind
haben kann, verfällt das Anrecht auf erhöhtes Waisenkindergeld.
Die ZFA-ONAFTS informiert Sie gerne.
Welcher Betrag? Siehe: Ein Elternteil
ist verstorben: Anrecht auf erhöhtes Waisenkindergeld, Höhe des
Waisenkindergeldes.