Die ZFA als Kindergeldkasse...
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Eltern während des Studiums

Für wen?

Ein Student unter 25 Jahre kann Anrecht auf Kindergeld haben für Kinder, die in seinem Haushalt leben.

Der Föderale Dienst für Soziale Angelegenheiten kann das gleiche Anrecht bis 27 Jahre verleihen. Die ZFA-ONAFTS informiert Sie gerne.

Siehe: Von 0 bis 25 Jahre: Anrecht auf Kindergeld?

Wenn sie im Haushalt lebt, erhält die Mutter das Kindergeld, sonst die Person, die das Kind erzieht.

Für welche Kinder?

Der Student hat Anrecht auf Kindergeld für

  • seine Kinder und die seines (Ehe)Partners
  • die Kinder seines Ex-Ehepartners

Die Kinder müssen zum Haushalt des gehören.

Lehrlinge und Praktikanten ab 18 Jahre mit einem Praktikantenvertrag oder einem Vertrag über Berufseingliederung werden einem Arbeitnehmer gleichgestellt, Siehe: Wer hat Anrecht auf Kindergeld?

Bedingungen?

Wo beantragen?

Das Antragsformular erhalten Sie bei ZFA-ONAFTS. Kontaktieren Sie die Dienststelle in der Provinz, in der Sie wohnen.

Was und wie viel?

Geburtsbeihilfe: Siehe Eine Geburt steht bevor: Anrecht auf Geburtsbeihilfe?

Adoptionsbeihilfe: Siehe Ein Kind adoptiert: Anrecht auf Adoptionsbeihilfe?

Kindergeld: Siehe Von 0 bis 25 Jahre: Anrecht auf Kindergeld, Höhe des Kindergeldes?

Zuschlag für Kinder mit einer Behinderung: Siehe Kind mit einer Behinderung: Anrecht auf einen Zuschlag?

Erhöhtes Waisenkindergeld:

Wenn der Student verstirbt, kann der überlebende Elternteil erhöhtes Waisenkindergeld für die Kinder erhalten, die er erzieht. Am Sterbetag muss der Student die Bedingungen erfüllt haben, um als Student Anrecht auf Kindergeld zu haben.

Wenn der überlebende Elternteil wiederheiratet oder mit jemandem zusammenlebt, kann er kein erhöhtes Waisenkindergeld mehr erhalten. Auch wenn eine andere Person Anrecht auf Kindergeld für dieses Kind haben kann, verfällt das Anrecht auf erhöhtes Waisenkindergeld. Die ZFA-ONAFTS informiert Sie gerne.

Welcher Betrag? Siehe: Ein Elternteil ist verstorben: Anrecht auf erhöhtes Waisenkindergeld, Höhe des Waisenkindergeldes.