Sobald der Jugendliche 21 Jahre als ist, haben Sie kein Anrecht mehr auf den Zuschlag. Sie können aber noch weiterhin das Basiskindergeld erhalten, wenn der Jugendliche weiter studiert, einen Lehrvertrag hat oder sich als Arbeitssuchender einträgt.
Ab 21 Jahren können Jugendliche mit einer Behinderung auch ein Anrecht auf Beihilfen für Personen mit einer Behinderung haben. Informieren Sie sich bei der Gemeindeverwaltung, sobald der Jugendliche 20 geworden ist.