Wenn Sie Ihren Arbeitgeber ändern, wird Ihre Kindergeldkasse
darüber automatisch informiert. Sie prüft dann welche neue Kindergeldkasse
Ihr Kindergeld zahlen muss und informiert diese.
Wenn Sie noch Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht Ihre
Kindergeldkasse zu kontaktieren.
Wenn Sie sich als Selbstständiger niederlassen
(hauptberuflich), wird Ihre Kindergeldkasse automatisch darüber
informiert.
Die Kindergeldkasse prüft, ob Ihr Ehepartner eventuell Anrecht
auf Kindergeld hat. Dies ist möglich, wenn Ihr Ehepartner mindestens
halbtags als Arbeitnehmer beschäftigt ist. Ihre Kindergeldkasse
kontaktiert automatisch die neue Kindergeldkasse.
Wenn Ihr Ehepartner kein Anrecht auf Kindergeld hat, kontaktiert
Ihre Kindergeldkasse Ihre Sozialversicherungskasse für Selbständige.
Wenn Sie noch Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht Ihre
Kindergeldkasse zu kontaktieren.