Wenn Sie endgültig aufhören in Belgien zu arbeiten und auch keine
Sozialleistungen erhalten, müssen Sie das Ihrer Kindergeldkasse
mitteilen. Diese prüft dann, wer gegebenenfalls Anrecht auf Kindergeld
haben könnte, und schickt der neuen Kindergeldkasse die notwendigen
Informationen. Wenn keine neue Kasse ermittelt werden kann, kontaktiert
Ihre Kindergeldkasse den Dienst Garantiertes
Kindergeld.