Was geschieht mit dem Kindergeld, wenn Sie ins Ausland
gehen, um dort zu arbeiten?
Sie wurden durch Ihren Arbeitgeber ins Ausland geschickt.
Dies bedeutet, dass Sie weiterhin für einen Arbeitgeber arbeiten,
der in Belgien sozialversicherunsgpflichtig ist.
Schicken Sie Ihrer Kindergeldkasse so schnell wie möglich den Beweis,
dass Sie ins Ausland geschickt wurden. Die belgische Kindergeldkasse
zahlt das Kindergeld für die Dauer Ihres sich daraus ergebenden
Auslandsaufenthalts.
Wenn Sie im Ausland Kindergeld erhalten oder beantragt haben, müssen
Sie dies Ihrer belgischen Kindergeldkasse mitteilen.
Benachrichtigen Sie Ihre belgische Kindergeldkasse sobald Sie wieder
nach Belgien zurückkehren.
Sie wurden nicht durch Ihren Arbeitgeber ins Ausland geschickt.
Benachrichtigen Sie immer sofort Ihre belgische Kindergeldkasse.
Die Kasse prüft, ob eine andere Person in Belgien Anrecht auf Kindergeld
haben kann. Siehe: Wer hat Anrecht
auf Kindergeld?
Beantragen Sie auch Kindergeld im Ausland, wo Sie arbeiten. Dies
kann vorteilhaft sein. Wenn Sie in einem Land der EU arbeiten und
das Kindergeld in diesem Land höher ist als das belgische, können
Sie dort die Aufstockung zum belgischen Kindergeld erhalten. Unter
Verbindungsstellen
finden Sie eine Liste der Einrichtungen, die Ihnen die nötigen Informationen
erteilen können.
Wenn Sie im Ausland Kindergeld erhalten oder beantragt haben, müssen
Sie dies Ihrer belgischen Kindergeldkasse mitteilen.
Benachrichtigen Sie Ihre belgische Kindergeldkasse, sobald Sie
wieder nach Belgien zurückkehren.