Berufliche Lage: Einfluss auf das Kindergeld ?
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Alterspension oder Hinterbliebenenrente

Als pensionierter Arbeitnehmer können Sie Anrecht auf Sozialzuschlag zum Kindergeld haben für die Kinder, die in Ihrem Haushalt leben.

Wenn Sie vor Ihrer Pensionierung schon mindestens 6 Monate arbeitsunfähig waren, können Sie Anrecht auf den höheren Sozialzuschlag für Arbeitsunfähige haben.

Wie hoch darf das Einkommen des Haushalts sein?

  • Sie leben alleine mit den Kindern: Ihr Einkommen darf monatlich höchstens € 2.187,00 brutto betragen.
  • Ihr (Ehe)Partner hat kein Einkommen: Ihr Einkommen darf monatlich höchstens € 2.261,74 brutto betragen.
  • Ihr (Ehe)Partner erhält ein Sozialeinkommen, ist Arbeitnehmer oder ist Selbständiger: Ihr Haushaltseinkommen darf monatlich insgesamt höchstens € 2.261,74 brutto betragen.

Die Kindergeldkasse schickt ein Formular Kindergeldzuschlag - P19, um zu prüfen, ob Sozialzuschlag bezahlt werden kann.

 

Welche Einkommen zählen mit? Welche Einkommen zählen nicht mit?
  • alle Sozialeinkommen: Arbeitslosengeld, Kranken- und Invalidengeld, Berufskrankheit- und Arbeitsunfallentschädigungen, Beihilfen für Behinderte, usw.
  • alle Pensionen und Renten
  • alle Löhne und Einkommen als Selbständiger
  • örtliche Arbeitsbehördeschecks
  • das Kindergeld
  • Pauschalbeihilfen für die Hilfe einer Drittperson und Eingliederungsbeihilfen für Behinderte
  • Entschädigungen vom Dienst für Kind und Familie für Tagesmütter
  • Alimente
  • Pauschalvergütungen für die Vormundschaft über minderjährige Ausländer ohne Begleitperson, in Höhe von zwei Aufträgen, und Pauschalvergütungen für die Verwaltungskosten

Die Beträge gelten ab 01. Februar 2012.