Ab dem 7. Monat Arbeitslosengeld können Sie Anrecht auf Sozialzuschlag
zum Kindergeld haben für die Kinder, die in Ihrem Haushalt leben.
Was geschieht, wenn Sie erneut arbeiten?
Sie können den Zuschlag noch maximal zwei Jahre erhalten.
Wie hoch darf das Einkommen des Haushalts sein?
- Sie leben alleine mit den Kindern: Ihr Einkommen darf monatlich
höchstens
€ 2.187,00 brutto betragen.
- Ihr (Ehe)Partner hat kein Einkommen: Ihr Einkommen darf monatlich
höchstens
€ 2.261,74 brutto betragen.
- Ihr (Ehe)Partner erhält ein Sozialeinkommen, ist Arbeitnehmer
oder ist Selbständiger: Ihr Haushaltseinkommen darf monatlich
insgesamt höchstens
€ 2.261,74 brutto betragen.
Die Kindergeldkasse schickt ein Formular Kindergeldzuschlag - P19,
um zu prüfen, ob Sozialzuschlag bezahlt werden kann.
| Welche Einkommen zählen mit? |
Welche Einkommen zählen nicht mit? |
- alle Sozialeinkommen: Arbeitslosengeld, Kranken- und
Invalidengeld, Berufskrankheit- und Arbeitsunfallentschädigungen,
Beihilfen für Behinderte, usw.
- alle Pensionen und Renten
- alle Löhne und Einkommen als Selbständiger
- örtliche Arbeitsbehördeschecks
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- das Kindergeld
- Pauschalbeihilfen für die Hilfe einer Drittperson und Eingliederungsbeihilfen für Behinderte
- Entschädigungen vom Dienst für Kind und Familie
für Tagesmütter
- Alimente
- Pauschalvergütungen für die Vormundschaft über
minderjährige Ausländer ohne Begleitperson, in
Höhe von zwei Aufträgen, und Pauschalvergütungen
für die Verwaltungskosten
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Die Beträge gelten ab 01. Februar 2012.