Berufliche Lage: Einfluss auf das Kindergeld ?
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Arbeitslos oder in Frühpension

Während den ersten 6 Monaten haben Sie als

  • Vollarbeitsloser mit Arbeitslosengeld,
  • Teilzeitarbeiter mit Arbeitslosengeld,
  • Frühpensionierter
genauso Anrecht auf das normale Kindergeld wie ein Arbeitnehmer. Das Kindergeld wird durch die Kindergeldkasse Ihres letzten Arbeitgebers gezahlt. Die Kindergeldkasse wird automatisch von der Zahlstelle, die das Arbeitslosengeld zahlt, informiert.

Noch nie gearbeitet und somit auch keine Kindergeldkasse? Dann zahlt die ZFA-ONAFTS das Kindergeld: hier klicken.

Wenn das Gesamteinkommen des Haushalts einen bestimmten Betrag nicht übersteigt, haben Sie außerdem ab dem 7. Monat Anrecht auf Sozialzuschlag. Wenn Sie direkt nach Ihrer Arbeitslosigkeit wieder arbeiten, jedoch innerhalb von 6 Monaten wieder arbeitslos oder krank werden, haben Sie sofort wieder Anrecht auf Sozialzuschlag.

 

Als Zeitweiliger Arbeitsloser haben Sie genau wie ein Arbeitnehmer Anrecht auf das normale Kindergeld. Das Kindergeld wird von der Kindergeldkasse Ihres letzten Arbeitgebers gezahlt. Die betreffende Kindergeldkasse wird automatisch von der Zahlstelle, die das Arbeitslosengeld zahlt, informiert.

 

Auch als Arbeitsloser ohne Arbeitslosengeld (z.B. aufgrund eines Ausschlusses) können Sie genau wie ein Arbeitnehmer Anrecht auf das normale Kindergeld haben. Dies hängt von den Gründen ab, wieso Sie kein Arbeitslosengeld erhalten. Das Kindergeld wird von der Kindergeldkasse Ihres letzten Arbeitgebers gezahlt. Die betreffende Kindergeldkasse wird automatisch von der Zahlstelle, die das Arbeitslosengeld vor dem Ausschluss zahlte, informiert.