Während den ersten 6 Monaten haben Sie als
- Vollarbeitsloser mit Arbeitslosengeld,
- Teilzeitarbeiter mit Arbeitslosengeld,
- Frühpensionierter
genauso Anrecht auf das normale Kindergeld wie ein Arbeitnehmer. Das
Kindergeld wird durch die
Kindergeldkasse
Ihres letzten Arbeitgebers gezahlt. Die Kindergeldkasse wird automatisch
von der Zahlstelle, die das Arbeitslosengeld zahlt, informiert.
Noch nie gearbeitet und somit auch keine Kindergeldkasse? Dann
zahlt die ZFA-ONAFTS das Kindergeld: hier
klicken.
Wenn das Gesamteinkommen des Haushalts einen bestimmten Betrag
nicht übersteigt, haben Sie außerdem ab dem 7. Monat Anrecht auf
Sozialzuschlag. Wenn Sie
direkt nach Ihrer Arbeitslosigkeit wieder arbeiten, jedoch innerhalb
von 6 Monaten wieder arbeitslos oder krank werden, haben Sie sofort
wieder Anrecht auf Sozialzuschlag.
Als Zeitweiliger Arbeitsloser haben Sie genau
wie ein Arbeitnehmer Anrecht auf das normale Kindergeld. Das Kindergeld
wird von der Kindergeldkasse
Ihres letzten Arbeitgebers gezahlt. Die betreffende Kindergeldkasse
wird automatisch von der Zahlstelle, die das Arbeitslosengeld zahlt,
informiert.
Auch als Arbeitsloser ohne Arbeitslosengeld (z.B.
aufgrund eines Ausschlusses) können Sie genau wie ein Arbeitnehmer
Anrecht auf das normale Kindergeld haben. Dies hängt von den Gründen
ab, wieso Sie kein Arbeitslosengeld erhalten. Das Kindergeld wird
von der Kindergeldkasse
Ihres letzten Arbeitgebers gezahlt. Die betreffende Kindergeldkasse
wird automatisch von der Zahlstelle, die das Arbeitslosengeld vor
dem Ausschluss zahlte, informiert.